Anwendungshilfe § 55 SpO – Darf mein Verband überhaupt bestrafen? – Vertragsfallen

Erklärvideo zum Handballrecht

Die handballrechtlichen Dauerbrenner

  • Link zur Anwendungshilfe zu § 55 SpO
  • Vereinsstrafen und Satzung. Darf mein Verband überhaupt bestrafen (Sperre, Geldbuße, Umwertung etc.)?
  • Vorsicht bei „kreativer“ Vertragsgestaltung. Zum Beispiel: Enddatum des Vertrags 30. Juni (§ 32 Abs 2 SpO)
  • Vertragsspielern ist der MINDESTLOHN geschuldet. Vorlsicht bei Umgeheungsversuchen!

vom