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  • Anwendungshilfe zu § 55 SpO
  • Handballrecht: Anwendungshilfe 55 SpO – Darf mein Verband überhaupt bestrafen? – Vertragsfallen
    Die handballrechtlichen Dauerbrenner dieses abgelaufenen Spieljahres: – Link zur Anwendungshilfe zu § 55 SpO: https://www.handballkreis-guetersloh.de/wp-content/uploads/2023/04/Anwendungshilfe_zu-55_-Heinz-Hermann_230626.pdf – Vereinsstrafen und Satzung. Darf mein Verband überhaupt bestrafen (Sperre, Geldbuße, Umwertung etc.)? – Vorsicht bei „kreativer“ Vertragsgestaltung. Zum Beispiel: Enddatum des Vertrags 30. Juni (§ 32 Abs 2 SpO) – Vertragsspielern ist der MINDESTLOHN geschuldet. Vorlsicht bei Umgeheungsversuchen!
  • Handballrecht: Spieler steht nicht auf Spielbericht, dafür Abwesender
    Klassiker: Tor durch Nr. 14. Sekretär unterbricht, weil Nr. 14 nicht auf dem Spielbericht steht. Dafür aber Nr. 20, der gar nicht in der Halle ist. Der Bogen ist voll. Wie ist zu verfahren? Bezug: Regel:4:3 IHR – Bundessportgericht 1. Kammer, Urteil 8/22, das die bislang ganz herrschede Meinung bestätigt.
  • Handballrecht: Merkmal „spielentscheidender Regelverstoß“ – Neuansetzung bei falscher DQ?
    Führt eine regelwidrige rote Karte in der 30. Minute gegen euren Abwehrchef zur Neuansetzung des Spiels? Wann wird ein Spiel wegen eines „spielentscheidendenden Regelverstoßes“ neu angesetzt? Im Detail: Was ist ein Regelverstoß? Worin liegt der Unterschied zur unanfechtbaren Tatsachenfeststellung? Was bedeutet „spielentscheidend“? Alle diese Fragen beantworte ich in diesem Video, gestützt auf das von Handballrecht erwirkte Urteil der ersten Kammer des Bundessportgerichts des DHB (AZ: BspG 1K 5/23) vom 26. Februar 2023. Link zum Urteil: https://www.dhb.de//?proxy=redaktion/… Der vorliegende Fall war eine Einzelfallentscheidung. In anderer Konstellation (z.B. Zeitpunkt des Regelverstoßes; C-Jugendspielerin, die pro Spiel 15 Tore wirft etc.) kann die Sache auch anders ausgehen.
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  • Leitfaden – Formfehler bei Einsprüchen im Handball

Erklärvideo

  • Handballrecht: Anwendungshilfe 55 SpO – Darf mein Verband überhaupt bestrafen? – Vertragsfallen
    Die handballrechtlichen Dauerbrenner dieses abgelaufenen Spieljahres: – Link zur Anwendungshilfe zu § 55 SpO: https://www.handballkreis-guetersloh.de/wp-content/uploads/2023/04/Anwendungshilfe_zu-55_-Heinz-Hermann_230626.pdf – Vereinsstrafen und Satzung. Darf mein Verband überhaupt bestrafen (Sperre, Geldbuße, Umwertung etc.)? – Vorsicht bei „kreativer“ Vertragsgestaltung. Zum Beispiel: Enddatum des Vertrags 30. Juni (§ 32 Abs 2 SpO) – Vertragsspielern ist der MINDESTLOHN geschuldet. Vorlsicht bei Umgeheungsversuchen!
  • Handballrecht: Spieler steht nicht auf Spielbericht, dafür Abwesender
    Klassiker: Tor durch Nr. 14. Sekretär unterbricht, weil Nr. 14 nicht auf dem Spielbericht steht. Dafür aber Nr. 20, der gar nicht in der Halle ist. Der Bogen ist voll. Wie ist zu verfahren? Bezug: Regel:4:3 IHR – Bundessportgericht 1. Kammer, Urteil 8/22, das die bislang ganz herrschede Meinung bestätigt.
  • Handballrecht: Merkmal „spielentscheidender Regelverstoß“ – Neuansetzung bei falscher DQ?
    Führt eine regelwidrige rote Karte in der 30. Minute gegen euren Abwehrchef zur Neuansetzung des Spiels? Wann wird ein Spiel wegen eines „spielentscheidendenden Regelverstoßes“ neu angesetzt? Im Detail: Was ist ein Regelverstoß? Worin liegt der Unterschied zur unanfechtbaren Tatsachenfeststellung? Was bedeutet „spielentscheidend“? Alle diese Fragen beantworte ich in diesem Video, gestützt auf das von Handballrecht erwirkte Urteil der ersten Kammer des Bundessportgerichts des DHB (AZ: BspG 1K 5/23) vom 26. Februar 2023. Link zum Urteil: https://www.dhb.de//?proxy=redaktion/… Der vorliegende Fall war eine Einzelfallentscheidung. In anderer Konstellation (z.B. Zeitpunkt des Regelverstoßes; C-Jugendspielerin, die pro Spiel 15 Tore wirft etc.) kann die Sache auch anders ausgehen.

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